030 - 232 563 9813

Blitzschlag Versicherung

Blitzschlag-Versicherung in Deutschland: Schutz vor Blitz- und Überspannungsschäden

Jährlich treten in Deutschland zehntausende Blitzeinschläge auf, die zahlreiche Schäden verursachen.

Allein im Jahr 2024 registrierten Versicherer rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden.

Rechnerisch führt nahezu jeder Blitz zu einem Schadensfall, da Einschläge in besiedelten Gebieten oft mehrere Schäden auf einmal anrichten.

Die Gefahr ist also real:

Ein Blitz kann direkt ins Haus einschlagen und Feuer oder Explosionen verursachen, oder indirekt in der Nähe einschlagen und zu gefährlichen Überspannungen im Stromnetz führen.

Ohne entsprechenden Versicherungsschutz können die finanziellen Folgen erheblich sein.

Im Folgenden wird erläutert, welche Versicherungsarten Blitzschäden abdecken, welche Leistungen üblich sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Bedingungen für die Schadensregulierung erfüllt sein müssen.

Abschließend erfolgt ein Vergleich ausgewählter Versicherer mit besonders umfassendem Blitz- und Überspannungsschutz.

Versicherungsarten: Wer zahlt bei Blitz- und Überspannungsschäden?

Eine spezielle „Blitzschlag-Versicherung“ gibt es nicht als eigenständige Police.

Stattdessen sind Blitz- und Überspannungsschäden in verschiedenen Versicherungen abgedeckt, je nachdem was beschädigt wird:

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude selbst. Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung etwaige Schäden am Dach, Mauerwerk oder der Gebäudestruktur. Auch Folgekosten wie Brandschäden, Aufräumarbeiten oder die Sicherung des Grundstücks sind mitversichert. Zudem sind fest installierte elektrische Anlagen des Gebäudes gegen Überspannung durch Blitz abgedeckt – z.B. Heizungsanlage, fest verdrahtete Haustechnik, Alarmanlage oder auch verschmorte Elektro-Leitungen. Beispiel: Wird die Heizungssteuerung oder die fest installierte Solaranlage durch einen Blitzüberspannungsschaden zerstört, zahlt die Wohngebäudeversicherung (sofern Überspannung in der Police enthalten ist). Hinweis: Überspannungsschäden sind in manchen Wohngebäudepolicen nicht automatisch enthalten und müssen als Zusatzbaustein vereinbart werden.
  • Hausratversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Inventar (Hausrat) in Wohnung oder Haus. Elektronische Geräte und Haushaltstechnik – vom Fernseher und Computer bis zur Waschmaschine oder Kühltruhe – sind über die Hausratversicherung geschützt, wenn sie durch Blitzschlag beschädigt oder zerstört werden. Dabei zahlt die Hausratversicherung sowohl bei direkten Blitzschäden (z.B. wenn ein Blitz einschlägt und durch die mechanische Wirkung Geräte zerstört) als auch bei indirekten Schäden durch Überspannung. Moderne Hausrat-Tarife schließen Blitz-Überspannungsschäden in der Regel standardmäßig ein – ältere Policen erfordern jedoch ggf. eine Erweiterung, um Überspannung abzudecken. Beispiel: Schlägt ein Blitz in der Nähe ein und die Überspannung zerstört Ihren Fernseher oder Kühlschrank, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden (vorausgesetzt, Überspannung ist mitversichert). Neuere Verträge decken mitunter sogar spezielle Fälle wie Blitzschäden an privaten Balkonsolaranlagen ab – ob dies inkludiert ist, sollte beim Versicherer erfragt werden.
  • Kfz-Kaskoversicherung: Blitzeinschläge ins Auto sind selten, aber möglich. In der Vollkasko (und meist auch Teilkasko) Kfz-Versicherung gelten Blitzschäden am Fahrzeug als versicherte Elementarschäden. Im Falle eines direkten Blitzeinschlags ins Auto würde also die Kaskoversicherung für daraus resultierende Schäden (z.B. Elektronikschäden am Auto) aufkommen. Da solche Fälle aber sehr selten sind und das Auto durch die Karosserie (Faradayscher Käfig) meist schützt, stehen Hausrat- und Wohngebäudeschäden im Fokus.

Typische versicherte Schäden und Leistungen bei Blitzschlag

Ein Blitzschaden kann unterschiedliche Formen annehmen – entsprechend vielfältig sind die versicherten Leistungen in Gebäude- und Hausratversicherungen:

  • Direkte Blitzschäden (Blitzeinschlag): Darunter fallen alle Schäden unmittelbar durch die Energie des Blitzes. Häufig verursacht ein direkter Einschlag Brände oder Explosionen im Gebäude durch die extreme Hitze und Spannungsentladung. Solche Brandschäden durch Blitz gelten als Feuerschäden und sind voll von der Versicherung abgedeckt. Selbst wenn kein Feuer entsteht, kann die Wucht des Blitzstroms mechanische Zerstörungen hervorrufen (sogenannter „kalter Blitzschlag“), etwa aufgeplatzte Wände, berstende Dachziegel oder zerrissene Schornsteine. Auch diese unmittelbaren Blitzfolgen sind versichert. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses in gleitendem Neuwert – d.h. es wird ein gleichwertiger Neubau nach aktuellem Standard finanziert, sollte der Blitz z.B. einen Vollbrand auslösen. Muss etwa das Dach nach Blitzeinschlag erneuert werden, wird es auf Kosten der Versicherung neu eingedeckt – inklusive moderner Wärmedämmung, selbst wenn vorher keine Dämmung vorhanden war. Auch Folgeschäden, die durch den Blitzeinschlag ausgelöst wurden, sind mitversichert: Schlägt der Blitz z.B. in einen Baum ein, der anschließend aufs Haus fällt und das Dach beschädigt, übernimmt die Gebäudeversicherung sowohl den Dachschaden als auch eventuelle Regenwasserschäden durch das nun offene Dach. Solche indirekten Folgeschäden gelten als durch Blitz verursacht und sind daher versichert, obwohl umstürzende Bäume oder Regen an sich keine versicherte Gefahr wären.
  • Überspannungsschäden durch Blitz: Sehr viel häufiger als direkte Treffer sind indirekte Blitzwirkungen in Form von Überspannung. Ein Blitz, der in der näheren Umgebung oder ins Strom-/Telekommunikationsnetz einschlägt, kann in umliegenden Häusern eine massive Überspannung in den Leitungen verursachen. Diese Spannungsspitzen führen oft dazu, dass angeschlossene Elektrogeräte und Installationen beschädigt oder zerstört werden. Versicherungsrechtlich spricht man hier von einem Überspannungsschaden infolge Blitz (manchmal „indirekter Blitzschlag“ genannt). Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel die Neuanschaffungskosten der betroffenen Geräte – sie zahlt also den Neuwert, um gleichartige Geräte in neuem Zustand zu beschaffen. Beispiel: Ein durch Überspannung zerstörter Fernseher wird durch ein aktuelles Neugerät ersetzt. Auch Folgeschäden wie daraus resultierende Wohnungsbrände sind abgedeckt (dann wiederum als Feuerschaden an Hausrat und Wohnung). Wichtig: Der Überspannungsschaden zählt versicherungstechnisch nicht als „Blitzschlag“ selbst, sondern als separate Schadenursache – die Police muss also Überspannung durch Blitz mitversichern. In neueren Verträgen ist das überwiegend der Fall. Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Einrichtungen des Gebäudes reguliert die Wohngebäudeversicherung. Insgesamt sind Überspannungsschäden durch Blitz heute meist bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt – z.B. bei vielen Anbietern bis zum Gesamtwert des Hausrats. Einige ältere oder einfachere Tarife begrenzen jedoch die Entschädigung auf einen bestimmten Betrag (oft einen Prozentsatz der Versicherungssumme, z.B. 1–5 %). Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen.
  • Weitere inkludierte Leistungen: Sowohl Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherungen bieten zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Blitzschäden. Dazu gehören beispielsweise die Kostenübernahme für Aufräumarbeiten oder das Abtransportieren von Trümmern nach einem Blitzschaden. Ist das Zuhause vorübergehend unbewohnbar (etwa nach einem größeren Blitzbrand), übernehmen viele Policen begrenzt die Hotelkosten oder Einlagerungskosten für den Hausrat – je nach Vertrag unterschiedlich hoch. Solche Folgekosten sind häufig bis zu bestimmten Grenzen mitversichert. Auch wenn Blitzschäden am Hausrat ersetzt werden, geschieht dies in aller Regel zum Neuwert (Neupreis) und ohne Abzüge “für alt gegen neu”. Zu beachten ist jedoch, dass ideelle Werte nicht ersetzt werden: Zerstörte Daten oder Software auf Geräten beispielsweise erstattet keine Versicherung – sie ersetzt nur die Hardware, nicht aber unwiederbringliche persönliche Daten.

Ausschlüsse und Voraussetzungen für die Schadensregulierung

Blitzschlag Versicherung

Blitzschlag Versicherung

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei Blitzschäden Grenzen und Bedingungen, unter denen Leistungen erbracht werden.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Kein Überspannungsschutz ohne Vereinbarung: Nicht jeder durch Gewitter beschädigte Gegenstand ist automatisch versichert. Ältere Hausrat- und Gebäudeversicherungen enthielten Überspannungsschäden oft nur per Zusatzklausel. War diese nicht eingeschlossen, galt: Versichert war nur der unmittelbare Blitzeinschlag, aber keine daraus resultierende Überspannung. In solchen Fällen bliebe z.B. ein nur durch Stromspitzen zerstörter Fernseher ohne Entschädigung. Moderne Tarife haben Überspannung durch Blitz dagegen meist standardmäßig drin, aber Versicherungsnehmer mit Altverträgen sollten ihre Bedingungen prüfen. Auch heute noch existieren Basis-Tarife, bei denen Überspannungsschäden ausgeschlossen oder auf geringe Summen begrenzt sind. Üblich war lange eine Begrenzung auf 1 % der Versicherungssumme für Überspannungsschäden in der Gebäudeversicherung (mit Selbstbeteiligung). Wer umfassenden Schutz will, sollte einen Tarif wählen, der Überspannung bis zur vollen Summe abdeckt.
  • Nachweis des Blitzereignisses: Versicherer leisten nur, wenn tatsächlich ein Blitz als Ursache beteiligt war. In aller Regel genügt es, wenn Blitzspuren oder Begleitschäden erkennbar sind – etwa Einschlagspuren am Haus, am Antennenmast o.ä.. Selbst wenn der Blitz nicht ins eigene Grundstück einschlägt, aber nachweislich einen Schaden (z.B. Überspannung) beim Versicherten auslöst, besteht Versicherungsschutz. Im Zweifelsfall kann ein Gutachten oder eine offizielle Bestätigung (z.B. vom Deutschen Wetterdienst über einen registrierten Blitzeinschlag zur fraglichen Zeit) hilfreich sein. Versicherer akzeptieren solche Belege häufig als Nachweis, falls der Zusammenhang unklar ist.
  • Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, übliche Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Beispielsweise muss bei einem Neubau die elektrische Anlage den geltenden Normen entsprechen. Seit Ende 2018 ist ein fest installierter Überspannungsschutz (SPD) in jedem Neubau verpflichtend vorgeschrieben. Fehlt ein solcher innerer Blitzschutz entgegen der Norm, kann dies im Schadenfall als Obliegenheitsverletzung gewertet werden – d.h. der Versicherer könnte Leistungsansprüche kürzen oder abweisen. (Zwar gibt es keine Pflicht, Altbauten nachträglich aufzurüsten, aber bei Erweiterungen/Modernisierungen müssen neue Teile den Normen genügen.) Äußere Blitzableiter sind für Wohngebäude bis 20 m Höhe rechtlich nicht vorgeschrieben. Fehlt also an einem normalen Einfamilienhaus der Blitzableiter, stellt dies keinen Deckungsausschluss dar – die Gebäudeversicherung zahlt auch dann bei Blitzschlag, da kein Gesetz verletzt ist. Achtung: Ist ein Blitzableiter allerdings vorhanden, sollte er fachgerecht installiert und gewartet sein. Ein defektes oder unsachgemäß geerdetes Blitzschutzsystem kann im Ernstfall wirkungslos sein; der Versicherer könnte im Worst Case argumentieren, der Schaden sei durch grobe Fahrlässigkeit (vernachlässigte Wartung) begünstigt worden.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Apropos grobe Fahrlässigkeit – viele neue Policen schließen die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit aus. Das heißt, der Versicherer verzichtet darauf, die Leistung zu kürzen, selbst wenn dem Versicherten ein grob fahrlässiges Verhalten unterlaufen ist (z.B. brennende Kerze unbeaufsichtigt gelassen). Bei Blitzschäden ist grobe Fahrlässigkeit selten ein Thema, da man einen Blitz kaum verhindern kann. Dennoch: Sollte ein Versicherter schutzwidrig handeln, etwa wissentlich alle Sicherheitsregeln ignorieren, könnte ein nicht entsprechend vereinbarter Versicherer im Extremfall Leistungen kürzen. Tarife mit Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (z.B. viele Premium-Tarife oder Angebote von FRIDAY) bieten hier zusätzlichen Schutz.
  • Unterversicherung vermeiden: Eine wichtige Voraussetzung für volle Entschädigung ist, dass die Versicherungssumme realistisch dem Wert des versicherten Hausrats oder Gebäudes entspricht. Ist man unterversichert (Summe viel zu niedrig angegeben), kann der Versicherer die Leistungen im Schadenfall anteilig kürzen. Beispiel: Hausrat im Wert von 80.000 € versichert, aber tatsächlicher Wert 160.000 € – dann würde nur 50 % des Schadens ersetzt. Viele moderne Hausrat-Tarife verzichten auf diese Klausel und garantieren vollen Ersatz ohne Abzug, selbst wenn sich nachträglich eine Unterversicherung herausstellt. Dennoch sollte man die Summen regelmäßig prüfen und bei Wertsteigerungen anpassen. HUK-COBURG etwa weist darauf hin, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen, um Unterversicherung zu vermeiden.
  • Schadensmeldung und Mitwirkung: Tritt ein Blitzschaden ein, muss der Versicherer zeitnah informiert werden. Der Versicherungsnehmer sollte den Schaden dokumentieren (Fotos von beschädigten Teilen, Liste der defekten Geräte etc.) und – sofern vorhanden – Kaufbelege/Rechnungen bereithalten. Beschädigte Geräte sollten bis zur Freigabe durch die Versicherung aufbewahrt und nicht entsorgt werden. Im Zweifel kann der Versicherer einen Sachverständigen schicken. Diese Pflichten (Schadenminderung, Anzeige, Auskunft) sind in den Bedingungen geregelt und Voraussetzung dafür, dass der Schaden reibungslos reguliert wird.

Vergleich: Versicherer mit umfassendem Blitz- und Überspannungsschutz

Der Markt bietet zahlreiche Hausrat- und Wohngebäudetarife. Ein umfassender Schutz gegen Blitzschlag und Überspannung zeichnet sich dadurch aus, dass alle Schäden durch Blitz abgedeckt sind – ohne versteckte Lücken.

Insbesondere sollten Überspannungsschäden automatisch mitversichert und nicht begrenzt sein.

Zudem bieten Top-Tarife meist weitere Vorteile: Verzicht auf Selbstbeteiligung, auf Unterversicherungsabzüge und auf Kürzung bei Fahrlässigkeit, flexible Kündigung, und ein insgesamt hohes Leistungsniveau.

Die folgende Tabelle vergleicht exemplarisch einige Anbieter und Tarife, die als besonders umfassend im Blitzschutz gelten:

Versicherer (Tarif) Prämienniveau Blitz & Überspannungsschutz Bedingungen & Limits Besonderheiten
Ammerländer – Hausrat Excellent Mittel (€€) Blitzschlag und Überspannung standardmäßig bis zur vollen Versicherungssumme versichert (keine Prozentbegrenzung). Keine Selbstbeteiligung für Blitz/Überspannung (optional wählbar), Verzicht auf Unterversicherungsabzug in Top-Tarifen. Sehr leistungsstarker Tarif, Testsieger in vielen Vergleichen. Deckt viele Extras (z.B. Elementarschäden im Excellent-Tarif) ohne Aufpreis ab.
HUK-COBURG – Hausrat Classic Günstig (€) Blitzschäden und Überspannung durch Blitz automatisch mitversichert. Keine separate Einschluss nötig. Versicherungssumme frei wählbar – Achtung Unterversicherung: Kunde muss ausreichende Summe wählen. Tarif verzichtet aber bei ausreichender Summe auf Abzüge. Preis-Leistungs-Tarif, oft sehr günstige Prämien. Schadenservice online. Überspannung abgedeckt, aber ggf. geringer Standard-Schutz bei Extras (Tarif ausbaufähig mit Plus-Optionen).
FRIDAY – Hausrat Komplett Günstig bis mittel (€) Blitz und Überspannung voll abgedeckt (keine Begrenzung). Auch indirekte Blitzwirkungen sind versichert. Ohne Selbstbeteiligung standardmäßig. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und Unterversicherungsverzicht inklusive. Tägliches Kündigungsrecht. Digitaler Versicherer mit sehr kundenfreundlichen Bedingungen. Überspannung ist immer inklusive (auch in Basis). Schnelle Online-Abwicklung im Schadensfall. Besonders kundenorientiert (keine Jahresbindung).
CosmosDirekt – Hausrat & Wohngebäude Günstig (€) Blitzschlag und Überspannung in beiden Sparten automatisch versichert. Schäden an Haus und Hausrat durch Blitz voll gedeckt, sofern vertraglich vereinbart. Tarife ohne Selbstbehalt erhältlich. 25 % Nachlass für unter 30-Jährige in Hausrat. Großes Unternehmen, stabile Bedingungen. Direktversicherer der Generali: bekannt für günstige Prämien bei gutem Leistungsumfang. Überspannungsdeckung inklusive. Laut Focus-Money „Sehr Gut“ in Schadenregulierung (Fairness).
AllianzPrivatschutz (Plus/Premium) Mittel bis hoch (€€€) Blitzschäden und Überspannung mitversichert, allerdings je nach Tarifstufe. Im Basistarif evtl. Begrenzungen, in Premium-Tarifen volle Deckung. Mehrere Tarifvarianten: Basis oft mit Selbstbehalt oder Summenlimit für Überspannung, Premium ohne Begrenzungen. Weltweiter Schutz für Hausrat in Top-Tarifen. Größter deutscher Versicherer mit dichtem Servicenetz. Premium-Tarife sehr umfangreich (z.B. Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit, smarte Home-Geräte etc.), jedoch entsprechend teurer. Empfehlenswert für maximalen Schutz, wenn Prämie weniger kritisch.

Legende: € = sehr günstig, €€ = durchschnittlich, €€€ = eher hochpreisig. (Angaben zum Prämienniveau sind richtungsweise; tatsächliche Beiträge variieren nach individueller Wohnsituation, Versicherungssumme und Region.)

Blitzschlag und Überspannung können gravierende Schäden an Haus und Hausrat verursachen – vom abgebrannten Dachstuhl bis zum zerstörten Heimkino.

In Deutschland sind solche Risiken jedoch versicherbar: Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, die Hausratversicherung den privaten Besitz im Gebäude. Wichtig ist, auf umfassenden Versicherungsschutz zu achten. Eine gute Police deckt sowohl direkte Blitzschäden als auch Überspannungsschäden mit ausreichenden Entschädigungssummen ab.

Verbraucher sollten ihre bestehenden Verträge prüfen – gerade ältere Policen schließen indirekte Blitzschäden mitunter aus oder begrenzen sie stark. Im Schadenfall zahlt sich ein hochwertiger Tarif aus: er übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen in voller Höhe (Neuwert), ohne dass der Kunde wegen Vertragslücken oder Obliegenheiten im Regen steht.

Da Blitz und Donner unvermeidbare Naturgewalten sind, ist es sinnvoll, wenigstens finanziell gewappnet zu sein. Mit dem richtigen Versicherungsschutz bleibt das Gewitter zwar ein imponierendes Naturschauspiel – aber kein ruinöses Risiko.

Wir garantieren nicht die Aktualität und Richtigkeit der Angaben in diesem Artikel – Wir sind keine Versicherungsfachleute, haben jedoch diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen verfaßt für Sie. Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.